Gültig ab: 30.07.2025
(1) Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über CEO-Sparring-Leistungen zwischen João Ulrich Heep, Delkenheimer Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus (nachfolgend „Sparringspartner") und dem Auftraggeber (nachfolgend „CEO", „Unternehmer" oder „Auftraggeber").
(2) B2B-Klausel: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Ausschließlichkeit: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Sparringspartner hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Leistungsgegenstand: Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Sparring-Dienstleistungen in Form von reaktiver Beratung, kritischer Reflexion und dem Einbringen externer Perspektiven zu geschäftlichen Fragestellungen des Auftraggebers.
(2) Abgrenzung: Der Sparringspartner schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine systematische Wissensvermittlung (Training) und keine Persönlichkeitsentwicklung (Coaching). Es handelt sich um eine reine Dienstleistung im Sinne eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.
(3) Leistungserbringung: Die Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, telefonisch, per Videokonferenz oder im persönlichen Gespräch erbracht. Der Sparringspartner erbringt die Leistungen persönlich.
(1) Preise: Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Verzug: Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Sparringspartner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
(1) Information: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sparringspartner alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Eigenverantwortung: Der Auftraggeber erkennt an, dass er für seine geschäftlichen Entscheidungen und deren Umsetzung allein verantwortlich bleibt. Der Sparringspartner übernimmt keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Sparring-Gespräche getroffen werden.
(1) Absage durch Auftraggeber: Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar für den Termin in voller Höhe fällig.
(2) Absage durch Sparringspartner: Sollte der Sparringspartner einen Termin aus wichtigem Grund absagen müssen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
(1) Haftungsbeschränkung: Der Sparringspartner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Leichte Fahrlässigkeit: Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sparringspartner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsausschluss: Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Sparringspartner nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
(1) Vertraulichkeit: Der Sparringspartner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
(1) Nutzungsrechte: Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Unterlagen, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen geschäftlichen Gebrauch.
(2) Verbot der Weitergabe: Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sparringpartners.
(1) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Sparringpartners (Hofheim am Taunus), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.